„Gleichstellung im Blick“ ist der neue Informationsdienst rund um die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.
Unser aktueller Beratungs- und Informationsdienst, der Ihnen unabhängige ausgewählte Informationen über rechtliche und politische Entwicklungen und den Rat von Gleichgesinnten an die Hand gibt – für Ihre erfolgreiche und anerkannte Gleichstellungsarbeit!
Rechtsanwältin und Gleichstellungsexpertin Inge Horstkötter bringt Sie Monat für Monat auf den aktuellsten Stand – damit Sie keine wichtigen Änderungen und Neuerungen verpassen!
Inge Horstkötter berät als Rechtsanwältin persönlich und in Seminaren seit Jahren Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Arbeit. Die Chefredakteurin von „Gleichstellung im Blick“ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zur Gleichstellungsarbeit!
Tipp: Natürlich gehört „Gleichstellung im Blick“ zur Pflichtausstattung der Arbeitnehmervertretung. Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 10 Abs. 5 i.V.m. § 18 Abs. 3 BgleiG oder entsprechende Regelung der Länder zur sachlichen Ausstattung). |
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„Gleichstellung im Blick“ unterrichtet sie über….
All diese Informationen sind praxisnah und vollkommen werbefrei aufbereitet.
Nutzen Sie „Gleichstellung im Blick“ als Ihre zentrale Informationsquelle, um die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu vertreten. Durch diese Hilfe werden Sie ihre Aufgaben zeitoptimiert und kompetent erledigen und sich damit sicherer in Ihrem Amt als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte fühlen.
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Und als GRATIS-Willkommensgeschenk zum Sofort-Download erhalten Sie die beiden Themenausgaben „Ihre Mitwirkungsrechte“ und „Gender Mainstreaming“.
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Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.
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