Liebe Personalrätin, lieber Personalrat,
ein Arbeitgeber darf einer Nachtschwester nicht einfach kündigen, nur weil sie nachts nicht mehr arbeiten kann. Er hat zunächst alles zu tun, um kranke oder nicht mehr voll einsatzfähige Mitarbeiter zu beschäftigen. Mehr zu diesem Fall lesen Sie in der Themenausgabe. Dienstherren müssen vor einer Kündigung erst alle milderen Mittel ausschöpfen. Doch was heißt das in der Praxis genau?
All das verrät Ihnen diese Themenausgabe – gemünzt auf Einzelfälle der Kündigung!
Lesen Sie die folgenden Themen:
Ja, ich möchte „Personalrat aktuell – Themenausgabe Ultima-Ratio-Prinzip“ zum Preis von 19,95 € (zzgl. MwSt.) als PDF direkt auf meinen Rechner laden.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Industrie, Handel, Gewerbe, Handwerk, die freien Berufe, den öffentlichen Dienst, Behörden sowie sonstige öffentliche oder karitative Einrichtungen, Verbände oder vergleichbare Institutionen und ist zur Verwendung in der selbstständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Wir halten unsere Kunden mit Informationen zu eigenen ähnlichen Produkten per E-Mail auf dem Laufenden (Art. 6 (1) (f) DS-GVO, § 7 Abs. 3 UWG). Wenn das nicht gewünscht ist, kann der Zusendung jederzeit (z. B. per E-Mail) widersprochen werden, ohne dass weitere Kosten als die der reinen Kommunikation entstehen.
„Personalrat aktuell bietet regelmäßig kurz und knapp wichtige Informationen für die praktische Arbeit und informiert über relevante Themen und Urteile. In der Kürze liegt die Würze. Im Alltag ist es oft schwierig, längere Artikel, Rundschreiben, Urteile etc. zu lesen, da einfach die Zeit dafür fehlt. Da sind die ausgewählten Zusammenfassungen mit "Fazit", " Tipp" etc. sehr hilfreich.“ Von Beate Schober, Betriebskrankenkasse
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